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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Korb Immobilienhandel

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Korb Immobilienhandel

Neuer Wall 80 · 20354 Hamburg                                                                                     

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Korb Immobilienhandel, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg (nachfolgend „Makler“) und seinen Auftraggebern sowie Interessenten (nachfolgend einheitlich „Kunde“).

  2. Die AGB gelten insbesondere für:

    • Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten,

    • Kauf-, Miet- und Pachtobjekte,

    • Wohn- und Gewerbeimmobilien,

    • Grundstücke,

    • Investment- und Anlageimmobilien.

  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  4. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
     

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages

  1. Ein Maklervertrag kommt zustande:

    • durch schriftliche Vereinbarung,

    • durch elektronische Zustimmung,

    • durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit,

    • oder durch Entgegennahme von Exposés bzw. Objektinformationen und anschließende weitere Nutzung der Maklerleistung.

  2. Mit der Anforderung oder Entgegennahme eines Exposés erkennt der Kunde diese AGB an.

  3. Der Maklervertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
     

§ 3 Maklerleistung

  1. Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.

  2. Ein Anspruch des Kunden auf tatsächliches Zustandekommen eines Hauptvertrages besteht nicht.

  3. Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden, soweit keine gesetzlich unzulässige Interessenkollision vorliegt.

  4. Sämtliche Angebote und Informationen des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und sonstige Zwischenverwertungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
     

§ 4 Provision / Courtage

  1. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages.

  2. Maßgeblich ist der Abschluss eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäfts, selbst wenn dieses in abgewandelter oder ergänzter Form erfolgt.

  3. Die Höhe der Provision ergibt sich aus:

    • der individuellen Vereinbarung,

    • dem Exposé,

    • oder dem jeweiligen Maklervertrag.

  4. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig.

  5. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

  6. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
     

§ 5 Vorkenntnis

  1. Ist dem Kunden ein Objekt oder die Abschlussbereitschaft eines Vertragspartners bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Objektinformationen, in Textform mitzuteilen.

  2. Unterbleibt diese Mitteilung, kann sich der Kunde auf eine Vorkenntnis nicht berufen.
     

§ 6 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

  1. Sämtliche durch den Makler übermittelten Informationen, Exposés, Unterlagen, Marktanalysen, Bewertungen und sonstigen Inhalte sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln.

  2. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Maklers zulässig.

  3. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, haftet der Kunde auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.
     

§ 7 Qualifizierter Alleinauftrag

  1. Soweit ein qualifizierter Alleinauftrag vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde:

    • keine weiteren Makler einzuschalten,

    • sämtliche Kaufinteressenten an den Makler zu verweisen,

    • sowie Eigenverhandlungen nur über den Makler zu führen.

  2. Bei schuldhaftem Verstoß haftet der Kunde auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens.
     

§ 8 Haftung

  1. Die vom Makler weitergegebenen Informationen beruhen überwiegend auf Angaben Dritter, insbesondere von Eigentümern, Verkäufern,

  2. Der Makler übernimmt daher keine Gewähr für:

    • Richtigkeit,

    • Vollständigkeit,

    • Aktualität,

    • Flächenangaben,

    • Ertragsdaten,

    • steuerliche oder wirtschaftliche Prognosen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen eigenständig zu überprüfen.

  4. Der Makler haftet uneingeschränkt:

    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

    • bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

    • nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

  5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
     

§ 9 Geldwäschegesetz (GwG)

  1. Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität seiner Vertragspartner festzustellen und zu überprüfen.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

  3. Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, entsprechende Unterlagen aufzubewahren und Verdachtsfälle den zuständigen Behörden zu melden.
     

§ 10 Datenschutz

  1. Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere:

    • DSGVO,

    • BDSG,

    • TTDSG.

  2. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
     

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  2. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt.

  3. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt.

  4. Bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen (§ 356 Abs. 4 BGB).
     

§ 12 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Makler ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

  3. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
     

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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